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Wir begrüßen sie herzlich auf unseren Internetseiten!
 
 
Wir sind ein Ruderverein der anderen Art. Verpflichtet der Tradition des Ruderns mit klassischen Booten, insbesondere Zillen, und der damit verbundenen Brauchtumspflege. Rudern mit Rücksicht auf die Natur und die in ihr lebenden Tiere. Suchen und erforschen neuer Ruderreviere bzw. bewahren Bestehender. Mit diesen Gedanken haben sich am 26. Juli 2009 die Rothauer Mühlweiher Rudersleut zur Gründungsversammlung im „Eiskeller“ am Rothauer Mühlweiher getroffen und den 1. Ruderverein am Dreiburgensee gegründet.
 
 
Die Vorstandschaft stellt sich Ihnen vor:
 
 
1. Vorsitzender:
Walter Tauer
Hans-Habereder-Str. 14
94104 Tittling
Tel. 08504/922457

2. Vorsitzender:

Otto Schlattl
Farnham 3
94104 Witzmannsberg
Tel. 0160/97797246

3. Vorsitzende:
Roswitha Toso
Muth 2
94104 Tittling
Tel. 08504/3455

Schatzmeister:
Otto Engleder
Kremser Str. 13
94032 Passau
Tel. 0851/35668

Schriftführer:
Eva Schlattl
Farnham 3
94104 Witzmannsberg
Tel. 0160/97797246

 
 
Unser Wahlspruch 

„WASSERKRAFT FÜRS MÜHLRAD
RUDERKRAFT FÜRS BOOT“

findet auch seinen Ausdruck im Logo des RMR durch das Mühlrad und das Ruderboot.

Allen Ruderfreunden ein

ALLZEIT GUTES RUDER!
 
 
Auszug aus der RMR Vereinssatzung vom 26. Juli 2009:

„…§ 2 Ziele und Aufgaben

(1) Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung und Brauchtumspflege des Ruderns mit klassischen Ruderbooten. Dazu gehören: die sportliche Betätigung ihrer Mitglieder zu organisieren und zu fördern, auf die Einhaltung sportlicher Grundregeln zu achten, Mitglieder in der Ausübung des Rudersportes zu unterweisen und zu betreuen, das Freizeit- und Wanderrudern zu fördern. Weiterhin setzt sich der Verein für den Gewässerschutz und die Landschaftspflege ein. Der Verein wirkt aktiv bei der Erhaltung vorhandener Ruderreviere und der Schaffung neuer Ruderreviere mit.
(2) Diese Zwecke verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar in gemeinnütziger Weise. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Finanzielle Mittel werden nur satzungsgemäß verwendet. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. …“

 
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